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Schlaganfall
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Schlaganfalls auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig krank, so rechtfertigt dieses noch keine krankheitsbedingte Kündigung. Im Rahmen einer Interessenabwägung sind vielmehr die Interessen des Arbeitgebers gegen die des Arbeitnehmers abzuwägen. Für den Arbeitgeber hat eine langandauernde Erkrankung … Weiterlesen