Kündigungsgründe zu: T

Tätlichkeit

Tätlichkeiten gegenüber einem Arbeitskollegen rechtfertigen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. BAG, Urteil vom 06.10.2005, 2 AZR 280/04 LAG Frankfurt,  Urteil vom 19.04.2012, 7 Sa 984/11 Die aktive Beteiligung an einer Schlägerei reicht dabei als Kündigungsgrund … Weiterlesen

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