Straftat, außerdienstliche

Eine außerhalb des Dienstes begangene Straftat kann Grund für eine Kündigung sein.  In Betracht kommt eine personenbedingte Kündigung oder auch eine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings sind als mildere Mittel eine Abmahnung oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz in Erwägung zu ziehen.

  • BAG, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 583/12 (BTM-Verstoß / öffentlicher Dienst)
  • BAG, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 257/08 (BTM-Verstoß / öffentlicher Dienst)

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