HIV-Infektion

Eine symptomlose HIV-Infektion ist für sich genommen noch kein Grund für eine Kündigung.

Sie ist vielmehr eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Eine allein auf die HIV-Infektion gestützte Kündigung kann diskrimminierend und damit selbst in der Wartezeite (Probezeit) unwirksam sein.

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