Briefgeheimnis, Verletzung des

Die Verletzung des Briefgeheimnisses kann im Einzelfall eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten sein und eine Kündigung – möglicher Weise auch eine fristlose Kündigung – rechtfertigen.

Kündigungsgrund verneint:

  • BAG, Urteil vom 12.05.2010, 2 AZR 587/08
    Öffnen eines an den Vorsitzenden des Betriebsrats gerichteten Briefs durch einen anderen Betriebsrat während der Vertretung

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