Drohung mit Strafanzeige

Die Drohung, eine Strafanzeige erstatten zu wollen, ist Grund für eine Abmahnung und kann auch Grund für eine fristlose Kündigung sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Drohung muss widerrechtlich aber nicht notwendiger Weise auch strafbar sein.

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