Stempeluhr

Hat ein Arbeitnehmer seine Stechkarte / Stempelkarte durch einen Dritten stempeln lassen, so ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Des Weiteren ist auch die Kündigung desjenigen Arbeitnehmers gerechtfertigt, der die Karte für den Kollegen abgestempelt hat. Gleiches gilt, wenn die Arbeitszeit mittels einer Chip-Karte erfasst wird.

Weitere Rechtsprechung zur Stempeluhr

Siehe auch: Arbeitszeitbetrug

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