Schlechtleistung

Eine permanente Schlechtleistung eines Arbeitnehmers kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Es muss gemessen an den durchschnittlichen Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stark beeinträchtigt sein. Das ist ist bei einer langfristigen Unterschreitung von 1/3 des vergleichbaren Durchschnitts der Fall.

Auch die deutliche und längerfristige Überschreitung einer durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung kann ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.

  • BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 536/06 – Rn 22 (überdurchnittliche Fehlerquote)
  • BAG,  Urteil vom 11.12.2002, 2 AZR 667/02

vergleiche auch

  • BAG, Urteil vom 27.11.2008, 2 AZR 675/07 (zur Abmahnung wegen Minderleistungen)

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