Die wiederholte Verletzung eines wirksamen Rauchverbots ist an sich geeignet, eine außerordentliche (fristlose) Kündigung zu rechtfertigen – jedenfalls dann, wenn das Rachverbot aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
- BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 955/11, Vorinstanz: LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011, 12 Sa 956/11 (feuergefährdeter Betrieb – mehrfache vorherige Abmahnung)