Politische Betätigung

Bei einer politischen Betätigung eines Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für eine verfassungsfeindliche Partei oder Organisation kommt sowohl eine verhaltensbedingte als auch eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Das gilt insbesondere bei einem Eintreten für deren verfassungsfeindliche Ziele.

  • BAG,  Urteil vom 12.05.2011, 2 AZR 479/09
    Kündigungsgrund verneint bei außerdienstlicher Betätigung für die NPD

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