Der Austritt eines Arbeitnehmers aus der katholischen Kirche kann die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Unter Umständen ist eine außerordentliche Kündigung eines ansonsten unkündbaren Arbeitnehmers gerechtfertigt.
- BAG, Urteil vom 25.04.2013, 2 AZR 579/12 (außerordentliche Kündigung nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit in einer vom Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte)
- BAG, Urteil vom 12.12.1984, 7 AZR 418/83 (Kündigung eines Assistenzarztes in einem katkolischen Krankenhaus nach Kirchenaustritt)