geschäftsschädigendes Verhalten

Ein geschäftschädigendes Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt seine fristlose Kündigung.

  • Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.03.2013, 13 Sa 6/13
    (für die Verbreitung der unwahren Behauptung, es würden vom Arbeitgeber keine Facharbeiter beschäftigt werden via streik.tv, YouTube, Google und  Facebook).

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