Ein geschäftschädigendes Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigt seine fristlose Kündigung.
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.03.2013, 13 Sa 6/13
(für die Verbreitung der unwahren Behauptung, es würden vom Arbeitgeber keine Facharbeiter beschäftigt werden via streik.tv, YouTube, Google und Facebook).