Veweigert ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Herausgabe von Arbeitsmitteln, so rechtfertigt dieses eine Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung – jedenfalls dann wenn kein Recht zur Privatnutzung besteht.
- LAG Köln, Urteil vom 21.07.2011, 7 Sa 312/11 (verweigerte Rückgabe von Notebook und I-Phone – fristlose Kündigung nach Androhung einer Strafanzeige auch ohne Abmahnung wirksam)