Fahrerlaubnis, Entzug

Der Entzug einer Fahrerlaubnis kann eine ordentliche und möglicherweise auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  • BAG, Urteil vom 30.05.1978, 2 AZR 630/76

Wurde dem Arbeitnehmer dagegen eine vom Arbeitgeber (Nahverkehrsbetrieb) selbst erteilte Fahrerlaubnis (betriebliche Fahrerlaubnis) wieder entzogen, so berechtigt dieses für sich genommen den Arbeitgeber in der Regel nicht zu Kündigung des Arbeitverhältnisses.

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