Drohung mit Krankheit

Die Ankündigung, sich “krankschreiben zu lassen”, ist eine Pflichtwidrigkeit, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt.

War dagegen der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Ankündigung bereits erkrankt, kommt eine Kündigung nicht in Betracht – zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert bekommt.

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