Computer, Privatnutzung eines Dienst-PCs

Die private Nutzung eines Dienst-PCs kommt als Kündigungsgrund in Betracht, wenn

  • eine erhebliche Menge von Daten aus dem Internet auf betriebliche Datensysteme („unbefugter Download“) herunter geladen wird, insbesondere wenn damit die Gefahr möglicher Vireninfizierungen oder anderer Störungen des betrieblichen Systems verbunden sein kann oder von solchen Daten, bei deren Rückverfolgung es zu möglichen Rufschädigungen des Arbeitgebers kommen kann
    .
  • durch die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses zusätzliche Kosten entstehen können (weiters dazu …)
    .
  • die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets oder anderer Arbeitsmittel während der Arbeitszeit, weil in dieser Zeit die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nichterbracht wird.

(vgl.  zu den Voraussetzungen dieses Kündigungsgrundes:   BAG, Urteil vom 31.05.2007,
2 AZR 200/06
)

  • LAG Köln, Urteil vom 18.07.2012, 9 Sa 209/12
    Kündigung unwirksam – lange Betriebszugehörigkeit – versenden von pornografischen Bildern – private eMails mit sexuellen Inhalt

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