Arbeitsunfähigkeit, Mitteilungspflicht

Kommt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung seiner Pflicht nicht nach, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, dieses seinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Bei einer hartnäckigen Weigerung ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt.

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