Herausgabe von Arbeitsmitteln, verweigerte

Veweigert ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Herausgabe von Arbeitsmitteln, so rechtfertigt dieses eine Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung – jedenfalls dann wenn kein Recht zur Privatnutzung besteht.

  • LAG Köln, Urteil vom 21.07.2011, 7 Sa 312/11 (verweigerte Rückgabe von Notebook und I-Phone – fristlose Kündigung nach Androhung einer Strafanzeige auch ohne Abmahnung wirksam)

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