Kommt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung seiner Pflicht nicht nach, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, dieses seinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
- LAG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
Bei einer hartnäckigen Weigerung ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt.
- LAG Mainz, Urteil vom 19.01.2012, 10 Sa 593/11