Kündigungsgründe zu: Z

Züchtigung von Schutzbefohlenen

Land Brandenburg: Nach dem Brandenburgisches Schulgesetz sind die Schulen  zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit, der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, § 4 Abs. 3 Satz 1 BbgSchulG . Die körperliche Züchtigung sowie andere … Weiterlesen

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