Kündigungsgründe zu: E

ehrverletzende Äußerung

Eine ehrverletzende Äußerung kann Grund für eine Kündigung – auch fristlose Kündigung – sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Kündigungsgrund verneint BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08

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