Kündigungsgründe zu: E
ehrverletzende Äußerung
Eine ehrverletzende Äußerung kann Grund für eine Kündigung – auch fristlose Kündigung – sein. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Kündigungsgrund verneint BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 534/08
Veröffentlicht unter E
Kommentare deaktiviert