Die Weigerung des Arbeitnehmers , an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit teilzunehmen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung begründen.
- BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 811/11
Die Weigerung des Arbeitnehmers , an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit teilzunehmen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung begründen.