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	<title>kündigungsschutz.com &#187; A</title>
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	<description>ABC der Kündigungsgründe im Arbeitsrecht</description>
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		<title>Abkehrwille</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 08:48:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Der erkennbar gewordene Wille des Arbeitnehmers, ein anderes Arbeitsverhältnis begründen zu wollen, rechtfertigt weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Auch gibt die Unterzeichnung eines weiteren Arbeitsvertrages noch keinen Grund zur Kündigung. Eine Kündigung würde vielmehr voraussetzen, dass es bereits &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/abkehrwille/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der erkennbar gewordene Wille des Arbeitnehmers, ein anderes Arbeitsverhältnis begründen zu wollen, rechtfertigt weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung. Auch gibt die Unterzeichnung eines weiteren Arbeitsvertrages noch keinen Grund zur Kündigung. Eine Kündigung würde vielmehr voraussetzen, dass es bereits zu konkreten Störungen im alten Arbeitsverhältnis gekommen ist.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 05.11.2009, <a title="Abkehrwille - neues Arbeitsverhältnis" href="http://www.bag-urteil.com/2009/11/05/auserordentliche-kundigung-verbraucherinsolvenz/" target="_blank">2 AZR 609/08</a></li>
</ul>
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		<title>Abwerben von Arbeitnehmern</title>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 10:21:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Abwerben von Mitarbeitern des Arbeitgebers rechtfertigt eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung wird es dabei nicht bedürfen. Dem Arbeitnehmer muss klar sein, dass er im laufenden Arbeitsvertrag gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot verstößt. LAG Mainz, Urteil vom 06.03.2012,  3 &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/abwerben-von-arbeitnehmern/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Abwerben von Mitarbeitern des Arbeitgebers rechtfertigt eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung wird es dabei nicht bedürfen. Dem Arbeitnehmer muss klar sein, dass er im laufenden Arbeitsvertrag gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot verstößt.</p>
<ul>
<li>LAG Mainz, Urteil vom 06.03.2012,  <a title="Abwerben von Mitarbeitern" href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/03/06/lag-mainz-3/" target="_blank">3 Sa 612/11</a></li>
</ul>
<p>Siehe aus <a title="Wettbewerbsverbot" href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/wettbewerbsverbot/" target="_blank">Wettbewerbsverbot</a></p>
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		<title>Alkoholsucht</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 08:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Alkoholsucht eines Arbeitnehmers kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Es sind die Grundsätze für krankheitsbedingte Kündigungen anwendbar. Erforderlich ist die Prognose, der Arbeitnehmer sei aufgrund seiner Alkoholsucht dauerhaft nicht in der Lage, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/alkoholsucht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Alkoholsucht eines Arbeitnehmers kann ein Grund für eine personenbedingte Kündigung sein. Es sind die Grundsätze für krankheitsbedingte Kündigungen anwendbar. Erforderlich ist die Prognose, der Arbeitnehmer sei aufgrund seiner  Alkoholsucht dauerhaft nicht in der Lage, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen. Für die Prognose im Hinblick auf die Entwicklung der Alkoholerkrankung kommt es entscheidend darauf an, ob der Arbeitnehmer  zum Zeitpunkt der Kündigung bereit ist, eine Entziehungskur bzw.  Therapie durchzuführen.</p>
<p>In Einzelfällen kann sogar eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen &#8211; etwa wenn der Arbeitnehmer ordentlich unkündbar ist.  Ob es dem Arbeitgeber zumutbar ist, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. hypothetischen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen, ist Frage des Einzelfalls.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 20.03.2014, <a title="Kündigung wegen Alkoholsucht" href="http://www.bag-urteil.com/25-03-2014-2-azr-565-12/">2 AZR 565/12</a></li>
<li>BAG, Urteil vom 20.12.2012, <a title="BAG, Urteil vom 20.12.2012 - Alkoholsucht" href="http://www.bag-urteil.com/20-12-2012-2-azr-32-11/" target="_blank">2 AZR 32/11</a> (Tätigkeit eines Alkoholikers in einer Fachklinik für Suchterkrankungen &#8211; ordentliche Kündigung wirksam, fristlose Kündigung unwirksam)</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Arbeitsunfähigkeit, Mitteilungspflicht</title>
		<link>http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsunfahigkeit-mitteilungspflicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 11:30:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung seiner Pflicht nicht nach, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, dieses seinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. LAG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10 Bei einer hartnäckigen Weigerung ist eine &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsunfahigkeit-mitteilungspflicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kommt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung seiner Pflicht nicht nach, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, dieses seinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.</p>
<ul>
<li>LAG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2011, <a title="verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsunfähigkeit, Mitteilungspflicht" href="http://www.arbeitsrecht.xn--kndigungsschutz-zvb.com/2011/01/18/lag-frankfurt-12-sa-52210/" target="_blank">12 Sa 522/10</a></li>
</ul>
<p>Bei einer hartnäckigen Weigerung ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt.</p>
<ul>
<li>LAG Mainz, Urteil vom 19.01.2012,  <a href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/01/19/lag-mainz-10-sa-59311/" target="_blank">10 Sa 593/11</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Arbeitsunfähigkeit, vorgetäuschte</title>
		<link>http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsunfahigkeit-vorgetauschte/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 11:52:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>
		<category><![CDATA[verhaltensbedingte Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit zum Zwecke der Lohnfortzahlung stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dabei nicht, denn in der Regel liegt ein Betrug vor, was &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsunfahigkeit-vorgetauschte/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit zum Zwecke der Lohnfortzahlung stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dabei nicht, denn in der Regel liegt ein Betrug vor, was dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist.</p>
<p>Allerdings obliegt dem Arbeitgeber die Darlegung und der Beweis, eine ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinung sei falsch ausgestellt worden.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 23.06.2009, <a title="Kündigung - vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit" href="http://www.bag-urteil.com/2009/06/23/bag-2-azr-53208/" target="_blank">2 AZR 532/08<br />
</a>fristlose Kündigung ohne Abmahnung wirksam.</li>
<li>BAG, Urteil vom 26.08.1993, <a title="vorgetäuschte Krankheit" href="http://www.bag-urteil.com/1993/08/26/bag-2-azr-15493/" target="_blank">2 AZR 154/93</a><br />
fristlose Kündigung wirksam, Nebentätigkeit während angeblicher Arbeitsunfähigkeit</li>
<li>LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2013, <a href="http://www.lag-urteil.com/08-10-2013-lag-rheinland-pfalz-6-sa-188-13/" target="_blank">6 Sa 188/13</a><br />
fristlose Kündigung unwirksam</li>
<li>LAG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2012, <a href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/03/20/lag-frankfurt-19-sa-102011/" target="_blank">19 Sa 1020/11</a><br />
fristlose Kündigung unwirksam, da Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttert wurde.</li>
<li>LAG Hamm, Urteil vom 16.11.2011, <a title="fristlose Kündigung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2011/11/16/lag-hamm-10-sa-88411/" target="_blank">10 Sa 884/11</a><br />
fristlose Kündigung unwirksam, da Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht widerlegt.</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Arbeitsverweigerung</title>
		<link>http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsverweigerung/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 21:26:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann eine fristlose / außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so stellt dieses einen wichten Grund zur fristlosen Kündigung dar. Die Arbeitsverweigerung muss allerdings beharrlich &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitsverweigerung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann eine fristlose / außerordentliche Kündigung rechtfertigen.</p>
<p>Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so stellt dieses einen wichten Grund zur fristlosen Kündigung dar. Die Arbeitsverweigerung muss allerdings beharrlich sein, was in der Regel eine vorherige Abmahnung erfordert. Ferner darf das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht  durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder  Einzelarbeitsvertrag eingeschränkt gewesen sein.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 29.08.2013, <a title="BAG, 29.08.13, 2 AZR 273/12" href="http://www.bag-urteil.com/29-08-2013-2-azr-273-12/#24" target="_blank">2 AZR 273/12</a><br />
beharrliches Verweigern &lt;&gt; Rechtsirrtum / <a title="beharrliche Arbeitsverweigerung" href="http://www.bag-urteil.com/29-08-2013-2-azr-273-12/#33" target="_blank">Rn. 33</a></li>
<li>BAG, Urteil vom 24.02.2011, <a title="verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung" href="http://www.bag-urteil.com/2011/02/24/bag-2-azr-63609/#14" target="_blank">2 AZR 636/09</a> &#8211; Rn 14ff.<br />
beharrliches Verweigern &lt;&gt; Glaubenskonflikt</li>
<li>BAG, Urteil vom 13.03.2008, <a title="Arbeitsverweigerung" href="http://www.bag-urteil.com/2008/03/13/bag-2-azr-8807/" target="_blank">2 AZR 88/07</a><br />
beharrliches Verweigern &lt;&gt; Zurückbehaltungsrecht</li>
<li>BAG, Urteil vom 05.04.2001, <a title="Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung" href="http://www.bag-urteil.com/2001/04/05/bag-2-azr-58099/" target="_blank">2 AZR 580/99</a></li>
</ul>
<p>Eine Arbeitsverweigerung liegt allerdings nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuvor wirksam einen (<em>im Streitfall neuen</em>) Arbeitsplatz zugewiesen hat. Verneint in</p>
<ul>
<li>LAG Hamm,  Urteil vom 09.03.2012, <a title="beharrliche Arbeitsveweigerung - Weisungsrecht" href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/03/09/lag-hamm-13-sa-174211/" target="_blank">13 Sa 1742/11</a></li>
</ul>
<p>Dagegen liegt kein Kündigungsgrund vor, wenn dass Arbeitsverhältnis bereits zuvor (<em>z.B. fristlos</em>) gekündigt worden war, und die zweite nachgeschobene Kündigung mit einer vermeintlichen Arbeitsverweigerung begründet werden soll.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 23.05.2013 - <a href="http://www.bag-urteil.com/23-05-2013-2-azr-54-12/#39" target="_blank">2 AZR 54/12</a> &#8211; Rn. 39</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Arbeitszeitbetrug</title>
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		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 08:37:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>hb</dc:creator>
				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Das vorsätzliche Betrügen bei der tatsächlich abgeleisteten  Arbeitszeit kann grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung sein, zumal wenn der Arbeitgeber dieses nur schwer kontrollieren kann. Dies gilt für den vorsätzlichen Missbrauch einer „Stempeluhr“ ebenso wie für &#8230; <a href="http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arbeitszeitbetrug/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das vorsätzliche Betrügen bei der tatsächlich abgeleisteten  Arbeitszeit kann grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung sein, zumal wenn der Arbeitgeber dieses nur schwer kontrollieren kann. Dies gilt für den vorsätzlichen Missbrauch einer „Stempeluhr“ ebenso wie  für das vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare. Entscheidend ist dabei der damit verbundene <strong>Vertrauensverlust</strong>.</p>
<p>Handelt es sich sogar um fortgesetzte Taten, so ist auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich &#8211; selbst bei einer sehr langen Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer kann nämlich aufgrund des schweren Vertrauensverlustes nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber sein Verhalten hinnehmen wird und es bei einer bloßen Abmahnung belässt.</p>
<p>Kündigungsgrund bejaht:</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 26.09.2013, <a title="Arbeitszeitbetrug" href="http://www.bag-urteil.com/26-09-2013-2-azr-682-12/#54" target="_blank">2 AZR 682/12</a> &#8211; Rn 54ff.</li>
<li>BAG, Urteil vom 09.06.2011, <a title="Kündigungsgrund - Arbeitszeitbetrug" href="http://www.bag-urteil.com/09-06-2011-bag-2-azr-38110/" target="_blank">2 AZR 381/10</a><br />
(an mehreren Tagen hintereinander jeweils 13 Minuten oder mehr &gt; insgesamt 135 Minuten &#8211; 17 Jahre Betriebszugehörigkeit)</li>
<li>LAG,  Urteil vom 11.05.2012,  <a href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/05/11/lag-mainz-4/" target="_blank">9 Sa 676/11</a></li>
</ul>
<p>Kündigungsgrund verneint von</p>
<ul>
<li>LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2012, <a href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/06/13/lag-berlin-15-sa-40712/" target="_blank">15 Sa 407/12</a> (fehlender Schaden beim Arbeitgeber)</li>
</ul>
<p>Abmahnung erforderlich:</p>
<ul>
<li>LAG Berlin-Brandenburg,  Urteil vom 30.03.2012, <a title="Arbeitszeitbetrug - Abmahnung" href="http://xn--fristlose-kndigung-w6b.com/2012/03/30/lag-berlin-10sa2272-11/" target="_blank">10 Sa 2272/11</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Arzt, verweigerte Mitwirkung an Untersuchung</title>
		<link>http://xn--kndigungsgrnde-gsbk.com/arztliche-untersuchung-verweigerte-mitwirkung/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Apr 2013 11:59:13 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[A]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Weigerung des Arbeitnehmers , an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit teilzunehmen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung begründen. BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 811/11]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Weigerung des Arbeitnehmers , an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit teilzunehmen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung begründen.</p>
<ul>
<li>BAG, Urteil vom 27.09.2012, <a title="verhaltensbedingte Kündgung - Weigerung - ärztliche Untersuchung - Arbeitsfähigkeit" href="http://www.bag-urteil.com/27-09-2012-2-azr-811-11/" target="_blank">2 AZR 811/11</a></li>
</ul>
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